Allgemeine Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der LIPOWEC GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) mit Unternehmern im Sinne des UGB sowie mit Verbrauchern im Sinne des KSchG (im Folgenden „Kunde“), insbesondere für die Herstellung und Lieferung von Waren, unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertragsabschluss erfolgt (z. B. in Geschäftsräumen, per E-Mail, Internet, Telefon, Telefax oder sonstigem Fernkommunikationsmittel).

1.2 Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Dies gilt auch dann, wenn unsere AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

1.3 Fehlerhafte Verkaufsunterlagen, Prospekte, Preislisten oder sonstige Dokumentationen können jederzeit berichtigt werden. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsabschlus

2.1 Unsere Angebote sowie Angaben in Preislisten, Prospekten, Internetseiten etc. sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder in Textform abgegebene Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen zustande. Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.

2.3 Sämtliche Preislisten, Anleitungen, Dokumentationen und sonstige Verkaufsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen verbleiben bei uns.

2.4 Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Produkte im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Nicht wesentliche Änderungen sind auch nach Vertragsabschluss zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

2.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den von uns hergestellten Produkten um Sonderanfertigungen handelt, die vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen sind. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, die unmittelbar entstandenen und nachweisbaren Kosten, allfällige Mehrkosten sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

2.6 Zusätzliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.7 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

§ 3 Kreditgrundlage

3.1 Voraussetzung unserer Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Kunden, die dieser mit Auftragserteilung zusichert. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Barzahlung zu verlangen. Bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4 Kaufpreise

4.1 Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

4.2 Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, später als sechs Wochen nach dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Liefertermin, sind wir berechtigt, angemessene Lagergebühren zu verrechnen.

4.3 Mehrkosten aufgrund von nachträglichen Änderungen des Lieferumfangs auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Liefer-, Abnahme- und Abruffristen

5.1 Unverbindliche Lieferfristen oder circa-Angaben stellen keine Fixtermine dar. Maßgeblich ist die in der Auftragsbestätigung genannte Versandkalenderwoche ab Werk.

5.2 Die Lieferfrist beginnt mit vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details und endet mit dem Gefahrenübergang.

Verzögert sich die Herstellung aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Betriebsstörungen, unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse bei uns, bei Vorlieferanten oder Transportunternehmen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauern derartige Störungen länger als einen Monat an, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Teillieferungen sind zulässig. Aus der Verzögerung einzelner Teillieferungen können keine Rechte hinsichtlich der restlichen Lieferungen abgeleitet werden.

§ 6 Abnahme

Ist eine Abnahme vereinbart, erfolgt diese in unserem Werk. Kosten unserer Mitarbeiter, Materialien und Vorrichtungen tragen wir; Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmebeauftragten trägt der Kunde.

Unterlässt der Kunde die Abnahme, gilt die Ware mit Verlassen unseres Werkes als ordnungsgemäß geliefert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung auf den Kunden über.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu verständigen und sämtliche dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

§ 8 Gewährleistung und Schadenersatz

8.1 Wir leisten Gewähr für Fabrikations- und Materialmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB. Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften am Aufstellungsort ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Ist Verbesserung oder Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Das Recht auf Preisminderung oder Wandlung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Nacherfüllung kann verweigert werden, solange der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

8.2 Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.3 Keine Gewähr wird übernommen für Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch Dritte, Nichtbeachtung von Wartungsanweisungen, natürlicher Abnutzung, eigenmächtiger Änderungen an der Konstruktion oder ungeeigneter Umwelteinflüsse, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften 12 Monate ab Gefahrenübergang. Regressansprüche gemäß § 933b ABGB verjähren binnen 2 Jahren ab Lieferung.

8.5 Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich anderer Teillieferungen abgeleitet werden.

§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen werden auf die jeweils älteste fällige Forderung angerechnet.

9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (bei Unternehmern) bzw. § 1000 ABGB (bei Verbrauchern). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

9.3 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig.

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Kunden werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig.

9.4 Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

9.5 Die Duldung verspäteter Zahlungen begründet keinen Rechtsanspruch für zukünftige Geschäfte.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist bei Unternehmergeschäften das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens ausschließlich zuständig.

Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Zuständigkeitsbestimmungen des KSchG.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.